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   BFH, 28.12.2021 - X B 135/20   

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https://dejure.org/2021,60018
BFH, 28.12.2021 - X B 135/20 (https://dejure.org/2021,60018)
BFH, Entscheidung vom 28.12.2021 - X B 135/20 (https://dejure.org/2021,60018)
BFH, Entscheidung vom 28. Dezember 2021 - X B 135/20 (https://dejure.org/2021,60018)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 22 Nr 1 S 3 Buchst a DBuchst aa, EStG § 22 Nr 1 S 3 Buchst a DBuchst bb S 2, FGO § 116 Abs 6, FGO § 126 Abs 5, EStG VZ 2009, EStG VZ 2010, EStG VZ 2012, FGO § 115 Abs 2 Nr 3
    Zum Nachweis der Voraussetzungen der Öffnungsklausel bei Geltung des (quasi) Für-Prinzips

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 22 Nr 1 S 3 Buchst a DBuchst aa EStG 2009, § 22 Nr 1 S 3 Buchst a DBuchst bb S 2 EStG 2009, § 116 Abs 6 FGO, § 126 Abs 5 FGO, EStG VZ 2009
    Zum Nachweis der Voraussetzungen der Öffnungsklausel bei Geltung des (quasi) Für-Prinzips

  • IWW

    § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb Satz 2 des Einkomme... nsteuergesetzes, § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG, § 116 Abs. 6 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO, § 126 Abs. 5 FGO, § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO, § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb Satz 2 EStG, § 143 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Versorgungsleistungen aus der Bayerischen Ärzteversorgung beruhend auf Pflichtbeiträgen und freiwilligen Beitragsmehrzahlungen; Zeitliche Zuordnung von freiwilligen Mehrzahlungen; Bindungswirkung bestandskräftiger Beitragsfestsetzungen

  • rewis.io

    Zum Nachweis der Voraussetzungen der Öffnungsklausel bei Geltung des (quasi) Für-Prinzips

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zum Nachweis der Voraussetzungen der Öffnungsklausel bei Geltung des (quasi) Für-Prinzips

  • rechtsportal.de

    Zum Nachweis der Voraussetzungen der Öffnungsklausel bei Geltung des (quasi) Für-Prinzips

  • datenbank.nwb.de

    Zum Nachweis der Voraussetzungen der Öffnungsklausel bei Geltung des (quasi) Für-Prinzips

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zurückverweisung durch den Bundesfinanzhof - und das unwillige Finanzgericht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das (quasi) Für-Prinzip beim Versorgungswerk - und die Voraussetzungen der Öffnungsklausel

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 08.11.2017 - IX R 35/15

    Verstoß gegen die Bindungswirkung (§ 126 Abs. 5 FGO) eines zurückverweisenden

    Auszug aus BFH, 28.12.2021 - X B 135/20
    Geschieht dies nicht, ohne dass eine Ausnahme von der Bindungswirkung vorliegt, handelt es sich um einen Verfahrensmangel (vgl. BFH-Urteil vom 08.11.2017 - IX R 35/15, BFH/NV 2018, 347, Rz 23).
  • BFH, 04.09.2019 - X R 43/17

    Berücksichtigung von Beitragsnachzahlungen für Vorjahre im Rahmen der

    Auszug aus BFH, 28.12.2021 - X B 135/20
    Auf die Revision des FA hob der Senat die Entscheidung der Vorinstanz mit Urteil vom 04.09.2019 - X R 43/17 (BFHE 266, 201, BFH/NV 2020, 271) auf und verwies die Sache an das FG zurück: Zwar sei die Wertung des FG, das Jahr 2002 sei als weiteres Beitragsjahr im Sinne der Öffnungsklausel zu berücksichtigen, nicht zu beanstanden.
  • FG München, 26.07.2017 - 1 K 2510/14

    Anwendung der sog. Öffnungsklausel in der Rentenbesteuerung

    Auszug aus BFH, 28.12.2021 - X B 135/20
    Im 1. Rechtsgang gab das Finanzgericht (FG) der Klage mit der Begründung statt, dass nicht nur diejenigen Jahre, in denen Einzahlungen oberhalb des Höchstbeitrags vom Kläger vorgenommen wurden, als Beitragsjahre im Sinne der Öffnungsklausel zu berücksichtigen seien, sondern auch das Jahr 2002, für das erst im Folgejahr 2003 freiwillige Mehrzahlungen geleistet worden seien (Entscheidungen der Finanzgerichte 2018, 300).
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